ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ZUKUNFT IN GRÜNAU E.V. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Laufveranstaltungen Uferbahnlauf veranstaltet durch den ehrenamtlichen Verein Zukunft in Grünau e.V.

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von der Zukunft in Grünau e.V., Regattastraße 158, 12527 Berlin (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführten Laufveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“) und regeln das zwischen den Teilnehmern der Veranstaltungen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.

(2) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die Zukunft in Grünau e.V.  unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (Lebensalter, Geschlecht etc.) erfüllt. Die Veranstaltungsbeschreibungen werden rechtzeitig zum Anmeldestart der jeweiligen Veranstaltung auf den Internetseiten des Veranstalters veröffentlicht. Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Veranstaltungsausschreibung zu erklären, soweit diese nicht berechtigten Interessen der Teilnehmer zuwider laufen. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Teilnehmer über entsprechende Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(2) Die Teilnahme an den Veranstaltungen, mit Fahrrädern, E-Bikes und Rollstühlen ist untersagt. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet. Von Teilnehmern mitgeführte Sportgeräte werden von dem Veranstalter jederzeit bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen. Ausgenommen hiervon sind Nordic Walking Stöcke von Teilnehmern, die offiziell als „Nordic Walker“ gemeldet sind und die sich aus Sicherheitsgründen am hinteren Ende des Startfeldes platzieren. Sollte dies nicht befolgt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

(3) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtende organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des Veranstalters oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.

(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.

(5) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort, die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Die Anmeldung zum Uferbahnlauf erfolgt ausschließlich über das Online-Meldeformular von „FitFox“. Anmeldungen per Fax, Telefon, „electronic mail“ (E-Mail) oder in schriftlicher Form auf dem Postweg werden nicht angenommen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch im Auftrag und mit entsprechender Vollmacht für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer (Team), für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die AGB für sich und – falls er ein Team anmeldet – für das gesamte Team.

(2) Zahlungen können nur per einmaliger Einzugsermächtigung erfolgen.

(3) Sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, kann der Veranstalter auch am Veranstaltungstag eine Anmeldung vor Ort ausschließlich per Barzahlung anbieten. Bei Vorortanmeldung ist keine Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte möglich.

(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.

(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an, oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.

(6) Ist einem Teilnehmer die Teilnahme aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich, kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit,  auch bei Nicht-Teilnahme sein Starterpaket vor Ort abzuholen. Die Stornierung einer Sammelanmeldung ist nicht möglich.

(7) Es obliegt dem Veranstalter, die Teilnehmerzahl jederzeit zu begrenzen, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht mehr angenommen.

(8) Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch den Veranstalter kommt nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. wegen einschränkenden Corona Maßnahmen) abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht behält die Anmeldung für den nächst möglichen Termin seine Gültigkeit. Sollte eine Rückerstattung des Anmeldebetrags gewünscht werden, ist diese beim Veranstalter direkt anzumelden. Der Veranstalter wird dieses dann in die Wege leiten und eine Rücküberweisung durchführen. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen / Verlegungen.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und insbesondere die auf den Internetseiten des Veranstalters sowie in der Veranstaltungsausschreibung enthaltenen Gesundheitshinweise zu beachten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

(5) Angebote von Partnern von Zukunft in Grünau e.V. (kommerziellen Dritten)

a. Die Durchführung von Angeboten von Partnern von Zukunft in Grünau e.V. obliegt alleine den Partnern (Veranstalter der Angebote) von Zukunft in Grünau e.V.. Zukunft in Grünau e.V. fungiert lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Partner und schließt jegliche Haftung aus. Die Leistungen von Zukunft in Grünau e.V. beschränken sich darauf, Angebote zu sammeln, zu beschreiben und diese Angebote zu vermitteln. Nach dem Erwerb des Angebots sind Sie berechtigt, selber die Auswahl für bestimmte verfügbare Aktionsorte zu treffen (soweit Orte im Portal angezeigt wurden) sowie einen Termin zur Durchführung abzustimmen (sofern dieser nicht vorab fixiert war). Hierzu vermitteln wir Ihnen im Zuge des Einlöseprozederes die Kontaktdaten zum relevanten Partner oder Sub-Vermittler, über deren Services Sie die konkrete Terminierung vornehmen können.

b. Der Vertrag hinsichtlich der Buchung und Durchführung des jeweiligen Angebotes kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem jeweiligen Partner zustande. Die Erfüllung der gebuchten Leistung als solche stellt keine Leistungspflicht von Zukunft in Grünau e.V. dar. Zukunft in Grünau e.V. ist lediglich Vermittler der auf dieser Website aufgezeigten Angebote.

c. Für die Durchführung der Angebote kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Termine, Orte) finden Sie bei unseren Beschreibungen der Angebote.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name des Teilnehmers, seine Anschrift oder das Geburtsdatum.

(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers, der Teams und der Partner können vom Veranstalter und von den Partnern (Sponsoren) der Veranstaltung ohne Anspruch auf Vergütung für Presseveröffentlichungen, PR-, Werbe- sowie kommerzielle Zwecke verbreitet und veröffentlicht werden.

(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auch auf den Internetseiten des Dritten und des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Teamname, Startnummer, Ergebnis (Platzierung und Zeiten) etc. des Teilnehmers zur Darstellung von Starter-und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft und Ergebnisheft, Internetseite, soziale Medien und Online-Newsletter des Veranstalters und des in Punkt 5 genannten Dritten) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(6) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.

(7) Der Teilnehmer erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per E- Mail- Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.

(2) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit zulässig - Berlin.

(4) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(5) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 01. März 2021 und gelten bis auf unbestimmte Zeit bis zur Neufassung.